Gegen die vom OLG, 8. Senat mit Urteil vom 26.6.2006 (
8 U 110/03) abgewiesene Berufung und nicht zugelassene Revision(die Argys gehen gegen jedes Urteil, bei dem sie unterlegen sind, in die Berufung zum OLG) der Argy-Anwälte haben diese als letzten Verzweifelungsakt, dass unvermeidliche doch noch zu vermeiden eine Verfassungsbeschwerde (ich kann die vielen Verfassungsbeschwerden der Argy-Anwälte gegen meine erfolgreichen Aktionen schon gar nicht mehr so richtig auseinanderhalten) eingereicht. Diese wurde einstimmig per
Beschluss (2 BvR 1549/05) nicht zur Entscheidung angenommen.
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